Formular für die Anmeldung zum Herstellen von Brandweinen aus nicht mehligen Stoffen.
Die Abfindungsanmeldung muss spätestens 5 Werktage vor Betriebsöffnung dem Hauptzollamt Stuttgart Sachgebiet B - Arbeitsgebiet Abfindungsbrennerei vorliegen.
Eine unvollständige, unlersliche, fehlerhafte oder nicht unterschriebene Abfindungsanmeldung kann nicht bearbeitet werden und führt zu einer Zurückweisung.
Wollen Sie Branntwein teils abliefern, teils versteuern, so melden Sie die jeweils mit getrennten Abfindungsanmeldungen an.
Ausführliche Hinweise enthält das Merkbaltt für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer.
Die Lieferung der Formulare erfolgt versandkostenfrei.